Die Freiwilligendienste von A bis Z

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A

Abkürzungen

BFD             Bundesfreiwilligendienst
EST             Einsatzstelle
FWD            Freiwilligendienst
FSJ              Freiwilliges Soziales Jahr
LV BadRK    Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V.
TN               Teilnehmende

Anleitung

Die Anleitung ist die Person in der → Einsatzstelle, die dich das ganze Jahr lang bei den Aufgaben anleitet und unterstützt. Diese Person ist eine Fachkraft und arbeitet im gleichen Bereich wie die Freiwilligen. Sie hilft dir dabei, die Einsatzstelle kennenzulernen, erklärt die Aufgaben und beantwortet Fragen zum Arbeitsalltag. Außerdem führt sie regelmäßige Anleitungsgespräche mit dir.

Arbeitskleidung

In manchen → Einsatzstellen wird Arbeitskleidung benötigt, zum Beispiel im Krankenhaus oder beim Krankentransport/Rettungsdienst. Diese Arbeitskleidung bekommst du von deiner Einsatzstelle.

Arbeitslosengeld (ALG-1) – nach dem Freiwilligendienst

Nach einem 12-monatigen Freiwilligendienst hast du 6 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG-1). Die Höhe ist dabei abhängig von deinem Taschengeld, dein sonstiges Vermögen spielt keine Rolle.

Generell gilt: Wer innerhalb der letzten 2 Jahre insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann Arbeitslosengeld (ALG-1) bekommen. Dazu zählt auch ein Freiwilligendienst. Wenn du vor dem Freiwilligendienst auch schon sozialversicherungspflichtig angestellt warst, dann fließt das ebenfalls in die Berechnungen mit ein!

Du musst dich nur rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (spätestens am ersten Tag nach dem Freiwilligendienst). Erkundige dich dort rechtzeitig, was du beachten musst.

Arbeitslosengeld II (ALG-2 oder Hartz IV) – während des Freiwilligendienstes

Siehe → Hartz IV.

Arbeitsmarktneutralität

Arbeitsmarktneutralität bedeutet: Freiwillige sind keine Arbeitskräfte. Freiwillige unterstützen das Fachpersonal, ersetzen es jedoch nicht. Mit dieser Regel sollen die Freiwilligen geschützt werden. Und es sollen Arbeitsplätze geschützt werden, damit Freiwillige keinen Arbeitsplatz ersetzen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Siehe → Krankheitsfall.

Arbeitsunfall

Wenn dir während der → Arbeitszeit ein Unfall passiert, muss das der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dazu spricht sich die Einsatzstelle mit dem Badisches Rotes Kreuz ab.

Ein Unfall auf dem Weg zur → Einsatzstelle, von der Einsatzstelle nach Hause und während der → Seminare gilt auch als Arbeitsunfall, wenn er auf direktem Weg von Haustür zur Haustür passiert ist.

Bei Unfällen (vor allem Verkehrsunfällen) solltest du immer eine:n Arzt/Ärztin aufsuchen. Auch dann, wenn du denkst, dass du nicht verletzt bist. Manche Verletzungen kann nur ein:e Arzt/Ärztin erkennen.

Arbeitszeit

Ein Freiwilligendienst findet in Vollzeit statt.

Vollzeit heißt: Die Arbeitszeit eines Freiwilligen darf jede Woche höchstens 40 Stunden sein. Mindestens 35 Stunden pro Woche müssen Freiwillige in einer Vollzeit-Tätigkeit aber tätig sein. Es können Früh-, Spät- und Wochenenddienste anfallen, aber keine Nachtdienste. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (siehe → Jugendarbeitsschutzgesetz).

Für Wochenend-Dienste müssen Freiwillige möglichst bald danach genau so viel Freizeit bekommen, das heißt: Freizeitausgleich. Mehrarbeitsstunden sind im Freiwilligendienst nicht vorgesehen.

Die Seminartage gelten als Arbeitszeit und werden als volle Arbeitstage gewertet.

Ausweis

Freiwillige erhalten einen Freiwilligenausweis. Mit dem Ausweis kannst du bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte bekommen. Beispiele sind Bus- und Bahnfahrkarten oder Eintritte ins Kino oder Museum.

Seit 2020 gibt es eine digitale Landkarte, auf der diese Preis-Rabatte oder kostenlosen Angebote eingetragen werden können. Diese findest du unter
fuer-freiwillige.de. Mit dem Freiwilligendienste-Ausweis erhältst du hier Vergünstigungen.

B

Berufsgenossenschaft

Die → Einsatzstelle versichert die Freiwilligen in der Berufsgenossenschaft. Das ist Pflicht und wichtig, falls Freiwillige in der Einsatzstelle oder bei den Seminaren einen Unfall haben (siehe → Arbeitsunfall).

Berufsschulpflicht

In Baden-Württemberg endet die Vollzeit-Schulpflicht mit dem vollendendeten 9. Schuljahr. Danach gilt für weitere 3 Jahre eine sogenannte Berufsschulpflicht. Diese Berufsschulpflicht ruht für die Dauer eines FSJ und BFD (§80 SchG).

Bescheinigung – Zertifikat – Zeugnis

Es gibt zwei verschiedene Bescheinigungen:            

Zu Beginn des Freiwilligendienstes bekommen Freiwillige vom Badischen Roten Kreuz eine Bescheinigung. Sie können damit nachweisen, dass sie einen Freiwilligendienst machen. Das kann wichtig sein für Ämter, für das Kindergeld oder für die Rente (siehe → Sozialversicherung).

Nach dem Freiwilligendienst bekommen alle Freiwilligen vom Badischen Roten Kreuz ein Zertifikat. Das kann wichtig sein für eine Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz, einen Arbeitsplatz oder ein Studium.

Außerdem kannst du nach dem Ende des Freiwilligendienstes ein qualifiziertes Zeugnis bei deiner Einsatzstelle beantragen.

Bildungsreferent:in

Bildungsreferent:innen sind deine direkten Ansprechpersonen bei deinem → FSJ/BFD-Träger.

Die Hauptaufgabe von Bildungsreferent:innen ist die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in den → Einsatzstellen. Zum Beispiel besuchen dich die Bildungsreferent:innen in deiner Einsatzstelle und du kannst dich bei allen Fragen und Problemen an sie wenden. Außerdem organisieren Bildungsreferent:innen → Seminare und führen diese zum Teil als Seminarleitung selbst durch.

Botschafter:innen

Freiwillige können als „Schulbotschafter:innen“ einen Vortrag über ihren Freiwilligendienst an einer Schule oder bei Berufsorientierungsmessen halten. Sie informieren allgemein über den Freiwilligendienst und berichten von den Erfahrungen in ihrer Einsatzstelle. Vorher üben sie im 2-tägigen Botschaftertraining vor einer Gruppe zu sprechen und inhaltlich gelungene Vorträge zu halten.

Wenn du Interesse hast, während deines FSJ oder BFD Botschafter:in für Freiwilligendienste zu werden, wende dich an deine zuständige Bildungsreferent:in!

C

Corona

Alle aktuellen Informationen und Regelungen findest du online im FAQ Corona.

D

Datenschutz

Das Badische Rote Kreuz darf als → Träger die Freiwilligen nach persönlichen Daten fragen, wenn das für das FSJ oder den BFD notwendig ist und um die → Teilnahmevereinbarung für den Freiwilligendienst zu erstellen.

Persönliche Daten sind zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder die Bankverbindung. Weitere Informationen findest du in den Datenschutzhinweisen, die du mit der Vereinbarung erhältst.

Dauer des Freiwilligendienstes

Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate dauern. Der Beginn des Freiwilligendienstes ist jederzeit möglich.

Dienstfahrten

Dienstfahrten sind Fahrten, die du während der → Arbeitszeit für die → Einsatzstelle machst. Die Einsatzstelle übernimmt die Kosten für die Dienstfahrt. Die Einsatzstelle ist dafür verantwortlich, dass das Dienstauto funktioniert. Sie informiert dich auch zu allen weiteren Regelungen über Dienstfahrten.

Wenn du ein Dienstauto der Einsatzstelle benutzt, musst du einen Führerschein vorzeigen und sicher Auto fahren können.

E

Einsatzbereich

Einsatzbereich ist der übergeordnete Begriff für alle → Einsatzstellen mit einem ähnlichen Aufgabengebiet. Zum Beispiel Einrichtungen für Senior:innen bezeichnet alle Einsatzstellen, in denen alte Menschen versorgt und gepflegt werden.

Es gibt verschiedene Einsatzbereiche für den Freiwilligendienst wie zum Beispiel: Schulen, Mobile Soziale Dienste, Einrichtungen für Senior:innen, kulturelle Einrichtungen, Kliniken und Pflege, Haustechnik, Krippen und Kindergärten, Verwaltung, Krankentransport/ Rettungsdienst, Einrichtungen für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Einsatzstelle

Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst machst.

Einsatzstellen-Besuche

Die → Bildungsreferent:innen des Badischen Roten Kreuzes besuchen die Freiwilligen einmal im Jahr in ihrer → Einsatzstelle. Sie sprechen dann mit dir über deinen Freiwilligendienst und die tägliche Arbeit in der Einsatzstelle. Sie unterstützen und beraten dich und die Mitarbeiter:innen der Einsatzstelle auch bei Schwierigkeiten und prüfen, ob die Einsatzstelle die Qualitätsstandards für den Freiwilligendienst einhält.

Wichtig: Wenn du Probleme oder Fragen hast, darfst du dich auch außerhalb eines Einsatzstellenbesuchs jederzeit an deine Ansprechperson beim Badischen Roten Kreuz wenden! Du musst nicht warten, bis wir zum Besuch vorbeikommen.

Einsatzstellen-Wechsel

Ein Wechsel der → Einsatzstelle ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich.

Einstellungsuntersuchung

In manchen Einsatzstellen musst du zu Beginn deines Freiwilligendienstes eine Einstellungsuntersuchung machen wie zum Beispiel, wenn du mit Lebensmitteln zu tun hast. Die Einsatzstelle informiert dich dann darüber, ob du beim Gesundheitsamt an einer Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen musst.

Erstuntersuchung U18

Freiwillige unter 18 Jahren müssen zu einer Erstuntersuchung zum Hausarzt/zur Hausärztin, bevor sie ihren Freiwilligendienst beginnen. Die Erstuntersuchung heißt auch „ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ (siehe → Jugendarbeitsschutzgesetz). Es wird dabei geprüft, ob die Person gesund genug ist für die Tätigkeit im Freiwilligendienst.

Nach der Erstuntersuchung erhältst du eine Bescheinigung, die du beim Badischen Roten Kreuz abgeben musst. Freiwillige unter 18 Jahren dürfen ihren Freiwilligendienst nicht ohne diese Bescheinigung beginnen.

F

Facebook

Du findest uns auf Facebook unter facebook.com/fsj.drk.baden.

Fachhochschulreife

Der Freiwilligendienst kann für die Fachhochschulreife anerkannt werden. Er gilt dann als „praktischer Teil“ nach der abgeschlossenen 11. (G8), bzw. 12. (G9) Klasse am allgemeinbildenden Gymnasium.

Am besten du fragst bei deiner Schule oder der zuständigen Schulbehörde/dem Schulamt nach, ob das geht. In der Regel muss der Freiwilligendienst genau 12 Monate dauern. Manchmal müssen die Tätigkeiten inhaltlich passen.

Fahrtkosten

In deinem Taschengeld für den Freiwilligendienst ist ein Fahrtkostenzuschuss (75€) enthalten. Davon bezahlst du die Fahrtkosten zur Arbeit und zum → Seminar

Im öffentlichen Nahverkehr erhältst du die gleiche Ermäßigung wie Schüler:innen, Azubis und Studierende, wenn du den → FSJ/BFD-Ausweis oder eine → Bescheinigung vorzeigst. Falls du eine Bestätigung oder eine Unterschrift vom → Träger benötigst, dann melde dich gerne bei uns.

Fragen und Probleme

Du kannst dich jederzeit an deine:n → Bildungsreferent:in wenden, wenn du Fragen oder Probleme hast. Viele Fragen wie z. B. zu → Urlaub, → Versicherung, → Arbeitszeit lassen sich telefonisch klären. Bei Problemen wie z. B. persönliche Schwierigkeiten oder Konflikte in der Arbeit kann auch kurzfristig ein Gesprächstermin vor Ort mit uns vereinbart werden.

Führungszeugnis

Wenn du im Freiwilligendienst mit Kindern und Jugendlichen oder auch mit Menschen mit Behinderung arbeitest, brauchst du ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dieses kannst du im Einwohnermeldeamt oder im Rathaus beantragen. Dafür brauchst du eine Bestätigung der → Einsatzstelle, dass du dort einen Freiwilligendienst machen möchtest. Mit dieser Bestätigung musst du für das erweiterte Führungszeugnis nichts bezahlen.

In einem Führungszeugnis werden Straftaten aufgeführt, vor denen man Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige Menschen besonders schützen will.

G

Gesetze für Freiwilligendienste  

Für alle Freiwilligendienste gibt es ein Gesetz. Die Bestimmungen der Gesetze sind die Grundlage für die Ableistung eines Freiwilligendienstes.

Für das FSJ heißt es Jugendfreiwilligendienstegesetz. Die Abkürzung ist JFDG. Das JFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842).

Für Freiwillige im BFD gilt ein anderes Gesetz. Das Gesetz heißt Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Abkürzung ist BFDG. Das BFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687).

H

Haftpflichtversicherung in der Einsatzstelle

Die Haftpflichtversicherung der → Einsatzstelle gilt auch für die Freiwilligen während der → Arbeitszeit. Die Einsatzstelle informiert dich, welche Tätigkeiten du übernehmen darfst. Für diese Tätigkeiten bist du versichert.

Hartz IV (Arbeitslosengeld II oder ALG-2)

Die Bezeichnung „Arbeitslosengeld II“ (ALG-2, auch bekannt unter dem Begriff Hartz IV) ist irreführend. Denn anders als der Name vermuten lässt, wird ALG-2 auch an erwerbstätige Menschen gezahlt.

Das geschieht dann, wenn die Einkünfte dieser Menschen nicht ausreichen, um davon leben zu können. Das kann auf Freiwillige zutreffen. Sie gelten als Erwerbstätige mit niedrigen Einkünften, die mit ALG-2 ihre Einkünfte aufstocken können.

ALG-2 wird für Bedarfsgemeinschaften (z. B. Familien) berechnet. Wohnst du also bei deinen Eltern oder Sorgeberechtigten wird ALG-2 abhängig von deren Einkünften gezahlt. Eure gesamten Einkünfte werden also zusammengerechnet.

Achtung: Das gilt auch umgekehrt! Wenn deine Eltern oder Sorgeberechtigten ALG-2 erhalten und du bei ihnen wohnst, wird dein Taschengeld vom Freiwilligendienst bei den Einkünften dazu gerechnet! Das ALG-2 wird dann entsprechend gekürzt.

Hilfstätigkeit

Freiwillige üben Hilfstätigkeiten aus und unterstützen die Fachkräfte in der → Einsatzstelle. Den Freiwilligen darf auf der Ebene einer Hilfskraft Verantwortung übertragen werden. Das bedeutet, dass du manche Aufgaben übernehmen darfst und andere nicht. Das wird in der Regel während der Einarbeitung und Anleitung besprochen. Sprich mit deiner → Anleitung oder mit uns, wenn du dir unsicher bist, ob du bestimmte Aufgaben übernehmen darfst.

Homepage – www.drk-baden-freiwilligendienste.de

Auf unserer Homepage findest du viele wichtige Informationen zum Freiwilligendienst. Im Download-Bereich der Homepage können Formulare heruntergeladen werden, wie z. B. der Antrag auf Nebentätigkeit.

Auch für deine → Einsatzstelle gibt es im Internen Bereich der Homepage verschiedene Dokumente und Anleitungen.

I

Ilias

Ilias ist unsere Online-Seminarplattform. Sie wird auf und zwischen den Seminaren genutzt. Dort sind viele wichtige Dokumente hinterlegt, zum Beispiel deine Seminartermine. Außerdem findest du hier den Zugang zum virtuellen Seminarraum.

Am Anfang deines Freiwilligendienste bekommst du eine E-Mail mit den Zugangsdaten für Ilias. Bitte achte in deinem E-Mail-Postfach und im Spam-Ordner auf den Eingang dieser E-Mail (noreply@drk-baden.de) und aktiviere anschließend deinen Account auf Ilias.

Impfungen

In manchen Einsatzstellen benötigst du eine oder mehrere Impfungen. In der Kita oder in der Schule musst du zum Beispiel gegen die Krankheit Masern geimpft oder genesen sein. Die Einsatzstelle sagt dir vor Beginn deines Freiwilligendienstes, welche Impfungen du brauchst.

Instagram

Neuigkeiten zum Freiwilligendienst beim Badischen Roten Kreuz und Einblicke in die Seminare findest du bei Instagram unter @drkbadenfreiwilligendienste.

J

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Du bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Hier einige Regelungen, die du kennen solltest:

  • Du darfst nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Falls du auch an Wochenenden arbeiten musst: zwei Samstage & zwei Sonntage im Monat musst du frei bekommen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Du kannst sie im Gesetz nachlesen.
  • Du darfst nur an 5 Tagen in einer Woche arbeiten. Danach musst du zwei Tage am Stück frei bekommen.
  • Du arbeitest Schicht? Dann darf eine Schicht nicht länger als 10 Stunden dauern.
  • An diesen Tagen hast du immer frei: 1. Januar, 1. Osterfeiertag, 1. Mai und 25. Dezember.
  • Am 24. Dezember und am 31. Dezember muss nach 14.00 Uhr dienstfrei sein.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz findest du noch mehr Infos.

K

Kindergeld

Wenn du einen Freiwilligendienst machst, behalten du oder deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten den Anspruch auf Kindergeld. Für mehr Infos dazu melde dich bitte bei der Familienkasse.

Krankenversicherung

Für deinen Freiwilligendienst musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Du darfst also nicht privat versichert sein, solange du ein FSJ oder einen BFD machst.

Wenn du bisher über deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten versichert bist, brauchst du für die Dauer deines Freiwilligendienstes eine separate Versicherung. Diese Krankenversicherung ist für dich kostenlos.

Krankheitsfall

Jeder Mensch wird manchmal krank. Wenn es dir nicht gut geht und du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du deine → Einsatzstelle sofort informieren.
Kläre mit deiner Einsatzstelle zu Beginn deines Freiwilligendienstes, wie du dich in diesem Fall verhältst:

  • Wen musst du informieren?
  • Bis wann muss diese Person informiert sein?
  • Wie meldest du dich (Telefon? E-Mail?)

Wenn du über mehrere Tage krank bist, brauchst du ab dem dritten Tag deiner Krankheit eine ärztliche Krankmeldung. Diese nennt sich „Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung“ (kurz: AU). Die AU muss im Original in deinem zuständigen Regionalbüro eingereicht werden.

Achtung: Manche Einsatzstellen möchten bereits ab dem ersten Tag der Krankheit eine AU! Besprich auch dies zu Beginn deines Freiwilligendiensts mit deiner Einsatzstelle.

Krankheitsfall – 6 Wochen und länger

Bist du länger als 6 Wochen krank, bekommst du ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Das bedeutet, dass dein Taschengeld von nun an von deiner → Krankenversicherung bezahlt wird.

Krankheit – während der Seminare

Wenn du während deiner Seminartage krank wirst, gelten besondere Regeln:

  • Rufe sofort deine zuständige Ansprechperson beim Roten Kreuz an und gib Bescheid.
  • Bei Krankheit während der Seminare brauchst du bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung (AU). Diese schickst du an dein zuständiges Regionalbüro.
  • Wenn du nicht für die ganze Seminarwoche krankgeschrieben bist (z. B. nur von Montag – Mittwoch), nimmst du ab dem folgenden Tag wieder am Seminar teil.

Kontakt

Alle Ansprechpersonen findest du auch online unter drk-baden-freiwilligendienste.de/kontakt/unser-team. Die Postanschrift für dein regional zuständiges Büro findest du unter drk-baden-freiwilligendienste.de/kontakt.

Kündigung

Manchmal gibt es Gründe, aus denen ein FSJ oder BFD vorzeitig beendet werden muss. Dies passiert in Form einer Kündigung. Eine Kündigung kann sowohl von dir selbst ausgesprochen werden als auch vom Badischen Roten Kreuz als → Träger.

Wenn Du beschließt zu kündigen, gibt es wichtige Punkte zu beachten:

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von dir selbst unterschrieben sein.
  • Wenn Du noch minderjährig bist, müssen auch deine Sorgeberechtigten die Kündigung unterschreiben.
  • Eine Kündigung muss fristgerecht sein. Was bedeutet das?
    Während der → Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Nach der Probezeit gilt eine Frist von 4 Wochen.

Weitere Infos zum Thema Kündigung kannst du in deiner → Teilnahmevereinbarung nachlesen.

L

M

Meldegesetz bei Umzug

Wenn du für dein FSJ oder BFD an einen neuen Ort ziehst, musst du dich dort anmelden. Jede Stadt oder Gemeinde hat dafür ein Einwohnermeldeamt. Dort meldest du dich innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzug an. Wenn du möchtest, kannst du deine Heimat-Adresse als Nebenwohnsitz behalten.

Mutterschutz

Falls du während deines Freiwilligendiensts schwanger wirst, gilt das Mutterschutzgesetz.

N

Nebenjob

Du darfst während deines Freiwilligendiensts bis zu 10 Stunden pro Woche in einem Nebenjob (auf 520€ Basis) arbeiten. Allerdings muss ein Nebenjob schriftlich beantragt werden. Das Formular für den Antrag reichst du in deinem zuständigen Regionalbüro ein.

Achtung: Menschen, die unter 18 sind, dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Diese 40 Stunden sind mit deinem Freiwilligendienst schon fast gefüllt. Dein Freiwilligendienst und dein Nebenjob zusammen dürfen also nicht mehr als 40 Stunden die Woche sein. Wird diese Zahl überstiegen, können wie den Antrag nicht genehmigen.

Achtung: Freiwillige, die ein Visum für ihren Freiwilligendienst brauchen, dürfen leider keinen Nebenjob annehmen!

O

P

Polizeiliches Führungszeugnis

Siehe → Führungszeugnis.

Praxisanleitung

Siehe → Anleitung.

Probezeit

Dein Freiwilligendienst beginnt mit einer Probezeit. Diese beträgt im FSJ drei Monate und im BFD 6 Wochen. In der Probezeit kann die → Teilnahmevereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt oder aufgelöst werden.

Q

R

Rechtsverhältnis

Freiwillige sind keine Angestellten. Das heißt, der Freiwilligendienst ist kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Es wird eine privatrechtliche Vereinbarung (siehe → Teilnahmevereinbarung) abgeschlossen. Trotzdem gelten für Freiwillige die „öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen“, wie zum Beispiel das → Jugendarbeitsschutzgesetz und das → Mutterschutzgesetz.

S

Schweigepflicht

Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass du über bestimmt Dinge, die du in der → Einsatzstelle erfährst, nicht mit anderen sprechen darfst. Dies betrifft zum Beispiel persönliche Infos über die Menschen, die du begleitest, aber auch andere interne Informationen. Auch deine Kolleg:innen in der Einsatzstelle haben diese Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach deinem Freiwilligendienst und für → Social Media.

Beim Hochladen oder Versenden von Fotos gilt grundsätzlich:

  • Keine Menschen, die in deiner Einsatzstelle betreut werden.
  • Keine sicherheitsrelevanten Details.
  • Keine anderen Freiwilligen oder Personen ohne deren Zustimmung.

Seminare

Zu deinem Freiwilligendienst gehören 25 Seminartage. Wenn dein FSJ oder BFD kürzer als 12 Monate ist, passen sich die Seminartage entsprechend an.
Seminare sind Pflichtveranstaltungen und gelten als reguläre → Arbeitszeit. Die Teilnahme an den Seminaren ist Voraussetzung für die Anerkennung deines Freiwilligendiensts. An diesen Tagen darfst du keinen → Urlaub nehmen.

Deine Seminare finden über das Jahr verteilt statt:

  • Einführungsseminar (5 Tage in einer Jugendherberge)
  • Zwischenseminar 1 (5 Tage in einer Jugendherberge)
  • Zwischenseminar 2 (5 Tage online)
  • Abschlussseminar (7 Tage in Norditalien)
  • Flexible Seminartage (3 Tage, die von dir selbst organisiert werden)

Die Einladung zu den Seminaren mit Ort und Terminen erhältst du zu Beginn deines FSJ oder BFD per Post.

Die drei flexiblen Seminartage kannst du für deine berufliche Orientierung nutzen, beispielsweise in Form eines Praktikums. Die drei Tage organisierst du selbstständig und sprichst sie mit deiner → Einsatzstelle ab.

Solltest du während eines Seminars krank sein, brauchst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung (AU) (siehe → Krankheit – während der Seminare).

Wenn du dein FSJ oder BFD um 1-3 Monate verlängerst, kommen pro Monat zwei zusätzliche Flexible Seminartage hinzu. Ab 4 Monaten Verlängerung kommt ein 6-tägiges Verlängerungsseminar hinzu. Hierfür bekommst du noch einmal eine extra Einladung.

Social Media

Social Media Plattformen sind aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn du auf Social Media von deinem Freiwilligendienst berichtest. Dabei musst du jedoch einige Dinge beachten:

  • Als Freiwillige:r unterliegst du der → Schweigepflicht und musst sensible Daten schützen. Das heißt du darfst keine persönlichen Daten oder Fotos bzw. Videos von Personen, die du im Zuge deines Freiwilligendienstes betreust, veröffentlichen.
  • Auch bei Fotos und Videos, die du in der Einsatzstelle oder von deinen Kolleg:innen gemacht hast, musst du zunächst ein Einverständnis einholen.
  • Bitte achte bei deinen Posts darauf, das richtige Image zu vermitteln und überlege dir vor dem Posten, ob du möglicherweise missverstanden werden könntest.
  • Das Rote Kreuz ist ein wichtiges Schutzzeichen, das in bewaffneten Konflikten sogar Leben rettet. Man darf das Logo und das Schutzzeichen deshalb nur mit einer Genehmigung verwenden. 
  • Sprich Probleme oder Kritik lieber in einem persönlichen Gespräch als in einem öffentlichen Post an.
  • Postest du etwas zu deinem Freiwilligendienst oder den Seminaren, dann tagge die Accounts der DRK Freiwilligendienste: ­→ Instagram: @drkbadenfreiwilligendienste; → Facebook: @fsj.drk.baden

Sonderurlaub

Wenn du ehrenamtlich als Betreuer:in auf Kinder- und Jugendfreizeiten tätig bist, kannst du dafür in deinem Freiwilligendienst bis zu 10 Tage Sonderurlaub beantragen. Dein Antrag (der Träger der Organisation, für den du ehrenamtlich aktiv bist stellt ein Schreiben für dich aus) muss schriftlich erfolgen und spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn in deinem Regionalbüro eingehen. Als → Träger setzen wir uns dann mit deiner → Einsatzstelle in Verbindung und klären dabei auch, ob du bezahlt oder unbezahlt freigestellt wirst.

Sozialversicherung

Während deines Freiwilligendienstes bezahlt deine → Einsatzstelle die Kosten der Sozialversicherung. Das sind im Einzelnen: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die berufliche Unfallversicherung übernimmt ebenso die Einsatzstelle (siehe → Berufsgenossenschaft).

Studium

Siehe → Zulassung zum Studium.

T

Teilnahmevereinbarung

Die Teilnahmevereinbarung ist der „Arbeitsvertrag“ im Freiwilligendienst. Die Vereinbarung wird zwischen dir, dem Badischen Roten Kreuz als → Träger und deiner → Einsatzstelle geschlossen. Sie beschreibt die Rechte und Pflichten dieser drei Vertragsparteien.

Träger

Der Träger ist für die Planung und Durchführung des Freiwilligendienstes zuständig. Der Träger deines Freiwilligendienstes ist der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. Er hat Regionalbüros in Freiburg, Konstanz, Lörrach, Baden-Baden und Offenburg.

Die Mitarbeiter:innen des Badischen Roten Kreuzes sind Ansprechpersonen für die Freiwilligen und für die → Einsatzstellen. Sie beantworten alle Fragen zu den Freiwilligendiensten, wie zum Beispiel zum Taschengeld oder zu den → Bescheinigungen. Sie organisieren und führen die Seminartage durch.

U

Unfall

Siehe → Arbeitsunfall.

Urlaub

Wenn dein Freiwilligendienst 12 Monate dauert, hast du Anspruch auf 25 Tage Urlaub. Wenn du am Anfang des Kalenderjahres, in dem dein FSJ oder BFD beginnt, 16 Jahre alt warst, darfst du 27 Tage Urlaub nehmen. Wenn du am 1.1. des Jahres in dem dein FSJ/BFD beginnt 15 Jahre alt warst hast du Anspruch auf 30 Tage Urlaub.

Sollte dein Freiwilligendienst kürzer als 12 Monate sein, passen sich deine Urlaubstage entsprechend an.

V

Vorstellungsgespräche

Für Vorstellunggespräche, Teilnahme an Prüfungen oder Auswahlverfahren für Studien- und Ausbildungsplätze, kann dich deine → Einsatzstelle bis zu 3 Tage freistellen. Du musst deine Freistellung frühzeitig mit deiner Einsatzstelle absprechen.

Für Lehrgänge zur Vorbereitung auf eine Prüfung oder einen Beruf kannst du nicht freigestellt werden.

W

Wohngeld

Sofern du in einer eigenen Wohnung oder einem WG-Zimmer wohnst, kannst du beim örtlichen Wohnungsamt einen Wohngeldantrag stellen.

Wohngeld wird allerdings nur genehmigt, wenn du deine Wohnung oder das Zimmer für einen längeren Zeitraum mietest und du nicht nur während deines Freiwilligendiensts dort lebst.

X

Y

Z

Zertifikat und Zeugnis

Siehe → Bescheinigung-Zertifikat-Zeugnis.

Zulassung zum Studium

Wer sich vor oder während des Freiwilligendienstes auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hat und hierfür zugelassen wurde, behält diesen Anspruch auch im Folgejahr (genau genommen für die kommenden 2 Zulassungsverfahren). Das heißt: Ein Studienplatz bleibt erhalten, gegebenenfalls aber nicht die Ortszusage.

Es gilt der Grundsatz, dass durch den Freiwilligendienst keine Nachteile entstehen dürfen. Bewahre hierfür deinen Zulassungsbescheid auf, damit du nachweisen kannst, dass du den Studienplatz bereits erhalten hast. Die Hochschule selbst darf deine Daten nämlich nicht so lange speichern.

Wer sich nach einem Freiwilligendienst auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, kann den Freiwilligendienst ebenfalls positiv gelten lassen. Beim Zulassungsverfahren werden für unterschiedliche Qualifikationen und Voraussetzungen Punkte vergeben und eine Rangliste erstellt. Kommt es zu Ranggleichheit, werden Bewerbende, die einen Freiwilligendienst geleistet haben, vor den anderen zugelassen.

An Fach- und Gesamthochschulen gelten zum Teil andere Regeln.   
Mehr Informationen findest du unter www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste.